Opt-in

Unter Opt-in versteht man eine ausdrückliche Zustimmung für etwas, zum Beispiel den Newsletter-Empfang oder ein kostenloses Beratungstelefonat.

In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen nur nach vorheriger Einwilligung zulässig. Dies ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7, Absatz 2, Nummer 2 und 3 von 2004 geregelt.

Im E-Mail-Marketing wird heute zwischen Single-Opt-in und Double-Opt-in unterschieden.

Single-Opt-in

Beziehen wir das Opt-in auf einen Newsletter, so müssen wir von jedem Interessenten, der unseren Newsletter abonnieren möchte, eine einfache Zustimmung einholen. Bei dem einfachen Single-Opt-in muss das Interesse für etwas nicht zusätzlich bestätigt werden.

Der Interessent gibt seine Kontaktinformationen in das Formular ein und bestätigt damit bereits sein Interesse zum Newsletter. Da das einfache Opt-in in der Praxis hohe Risiken birgt, wird heute ausschließlich das Double-Opt-in-Verfahren eingesetzt.

Double-Opt-in

Bei einem Double-Opt-in muss ein Interessent das Interesse doppelt (double) bestätigen. In der Praxis sieht es so aus, dass der Interessent zunächst eine Bestätigungs-E-Mail erhält, in der ein Bestätigungs-Link enthalten ist.

Erst wenn der Interessent den Bestätigungs-Link anklickt, kann der Absender E-Mails mit Werbeabsicht an diesen Empfänger versenden. Das Double-Opt-in kann man nach dem Inkrafttreten der DSGVO als eine Pflichtmaßnahme betrachten.

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